Termine: Teilzeit, Versetzung & Co

Mit dem Ende des ersten Schulhalbjahres nähern sich nicht nur die Weihnachtstage, sondern auch einige Fristen, die man bei der Planung der Berufslaufbahn im Blick haben sollte.

Bis Ende Januar müssen sowohl die Anträge auf Teilzeitbeschäftigung und Beurlaubung wie auch auf vorzeitige Inanspruchnahme des Lebensarbeitszeitkontos (LAK) auf dem Dienstweg gebracht, also bei der Schulleitung abgegeben werden. Letzteres kann formlos erfolgen - ein Musterantrag ist hier verlinkt. Ein Antrag auf Teilzeittätigkeit hier.

Ebenfalls zum Ende des ersten Halbjahres müssen Versetzungen beantragt werden, die zum 1.8.2024 wirksam werden sollen. Zunächst hieß es, dies könne jetzt nur noch digital über das Serviceportal Hessen erfolgen. Wer mal in sein „offizielles Mailpostfach“ „…@schule.hessen.de“ geschaut hat, hat dort (neben zahlreichen Pressemitteilungen) eine Anleitung für das neue Verfahren vorgefunden. Alle anderen haben wenig verpasst: Die Anleitung ist hier verlinkt.
Ein gewisses Hindernis ist noch, dass man das Serviceportal (das man z.B. auch für die Erstattung von Fahrtkosten nutzt) nur über das NzüK-Portal erreicht. Um den Zugang dazu zu initialisieren, benötigt man einen individuellen 16-stelligen Freischaltcode, den wir alle irgendwann mal erhalten haben. Falls der inzwischen verschollen ist, hilft Frau Laubinger vom staatlichen Schulamt (0641 20081-304; Silvia.Laubinger@kultus.hessen.de ) bei der Wiederbeschaffung.

ABER: Übergangsweise sind nun doch noch VERSETZUNGSANTRÄGE IN PAPIERFORM möglich - wenn auch unerwünscht. Darüber informierte das Ministerium kurz vor Weihnachten, das entsprechende Schreiben findet sich hier. Glücklicherweise haben wir auch noch ein “altes” Formular für den Versetzungsantrag gefunden!
 

Und ansonsten & darüberhinaus: Wir vom GEW-Kreisvorstand versuchen uns in der entsprechenden Beratung und Unterstützung!