Save the date!!

Egal ob Versetzung, Teilzeit oder "Antrag auf amtsangemessene Besoldung": Mit dem Ende des ersten Schulhalbjahers nähern sich zum 31.1. wieder zahlreiche Abgabefristen!

Interesse an einer Neugestaltung des Arbeitsverhältnisses? Wenn das zum nächsten Schuljahr gelingen soll, müssen die entsprechenden Anträge bis zum 31.1.2023 beim Schulamt eingegangen sein. Neben dem vorgeschriebenen Dienstweg empfiehlt es sich in jedem Fall, den/die jeweilige Sachbearbeiter*in auch per Mail in Kenntnis zu setzen.

Dieses Verfahren gilt insbesondere, wenn die Arbeitszeit verringert werden soll (Teilzeit) oder der Wunsch besteht, an eine andere Schule in- oder außerhalb Hessens versetzt zu werden (Versetzungsantrag). Anträge hierfür - und für zahlreiche weitere Anliegen - finden sich auf der Seite der hessischen Schulämter.

Auch Anträge auf "Auszahlungen" aus dem Lebensarbeitszeitkonto müssen bis zu diesem Zeitpunkt gestellt werden. Einen Musterantrag (ms word) gibt es hier.

Aktive und Pensionär*innen, die dies in den vergangenen Jahren noch nicht getan haben, sollten zudem an einen "Antrag auf amtsangemessene Besoldung" denken. Einen Extrazuschlag könnte es dabei für Familien mit 3 und mehr Kindern geben. Informationen und die entsprechenden Formulare dazu finden sich auf den Seiten des Landesverbandes.

Den aktuellen Stand der Dinge fasst auch dieses Schreiben des Bezirksverbandes kurz und übersichtlich zusammen.